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Ortstaxe

Ab dem 1. Jänner 2014 wird eine Gemeindeaufenthaltsabgabe, auch Ortstaxe genannt, zwischen € 0,90 und € 1,70 pro Übernachtung, berechnet.

Die Höhe der Ortstaxe richtet sich nach der Kategorie des Gastbetriebes:
€ 0,90 pro Übernachtung für Gäste der Ein- und Zwei-Sterne-Betriebe, für Campingplätze, Jugendherbergen sowie für Gäste der nicht gewerblichen Betriebe (Urlaub auf dem Bauernhof, Privatzimmervermieter;
€ 1,30 pro Übernachtung für Drei-Sterne- und Drei-Sterne-S-Betriebe;
€ 1,70 pro Übernachtung für Vier-Sterne, Vier-Sterne-S und Fünf-Sterne-Betriebe.

Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert angeführt.
Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Abgabe befreit.

 

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