Bernadette Pfeifer

Studiengebühren

Studiengebühren 2014/15
(Kinder, Jugendliche, Lehrlinge und Studenten unter 25 Jahren)
Musikalische Früherziehung, Singklassen, Jugendchor, Musikkunde, Instrumental- und Vokalfächer mit 4 und mehr Schüler/innen 90 (Ermäßigungen für Geschwister € 72)
Instrumental- und Vokalfächer bis zu 3 Schüler/innen € 180 (Ermäßigung für Geschwister € 144)
Besucht ein/e Schüler/in zusätzlich zum Hauptfach ein weiteres Fach (Singen, Jugendchor, Vokalausbildung, Musikkunde, Instrumentalfach), so ist dieses Fach kostenlos.

(Erwachsene – volljährig und berufstätig)
Gruppenuntericht (ab 4 Personen) € 180 (keine Ermäßigung für Geschwister)
Vokalausbildung (ab 4 Personen) € 180 (keine Ermäßigung für Geschwister)
Instrumental- und Vokalfächer bis zu 3 Schüler/innen € 360 (keine Ermäßigung für Geschwister)

Eine Unterrichtsstunde dauert mind. 25 Minuten.

Eine Reduzierung bis hin zum vollständigen Erlass der Studiengebühren aufgrund von schwerwiegenden Gründen ist auf begründeten Antrag und nach entsprechender Genehmigung möglich.

Die Rechnungsstellung erfolgt zwischen 1.11. und 31.12. eines jeden Jahres, die Studiengebühren sind bei Sicht zu bezahlen.

Leihgebühren für Musikinstrumente: € 75 – 175 jährlich (abhängig vom Ankaufwert des Leihinstrumentes)

Zahlungspflichten und Fälligkeiten
1. Falls ein/e Schüler/in innerhalb 30. September im Fach formell abgemeldet wird, werden keine Studiengebühren berechnet.
2.Falls die Abmeldung innerhalb 31.10. des Jahres erfolgt, wird eine Gebühr von € 30 (Kinder, Jugendliche) bzw. € 60 (Erwachsene) berechnet.
3. Falls die Abmeldung ab 1.11. des Jahres erfolgt, wird der Vollpreis in Rechnung gestellt.
4. Falls der Eintritt eines Schülers/einer Schülerin durch Nachnominierung innerhalb des 31.1. des Jahres stattfindet, wird der Vollpreis der Studiengebühr berechnet.
5. Falls der Eintritt eines Schülers/einer Schülerin durch Nachnominierung nach dem 31.1. des Jahres stattfindet, wird die Hälfte der Studiengebühr berechnet.

Abschlusskriterien
Bei negativer Jahresbewertung in Leistung und Fleiß wird der/die Schüler/in automatisch vom Besuch des Unterrichts in dem betreffenden Fach für das darauf folgende Jahr ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt landesweit an allen Musikschulen des Instituts. Eine bereits ausgeführte Wiederanmeldung wird ungültig.
Ist das Ergebnis einer Kontrollprüfung negativ, so kann der Ausschluss auch während des Schuljahrs erfolgen. Er hat dann auch für das darauf folgende Schuljahr Gültigkeit.
Schüler/innen, die am 28. Februar die Studiengebühren nicht bezahlt haben, werden bei den Wiedereinschreibungen nicht berücksichtigt und werden daher im darauf folgenden Schuljahr nicht mehr in die Musikschule des Instituts aufgenommen.

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