9. Februar
Landesvolksabstimmung 2014
Am Sonntag, den 9. Februar, findet eine bestätigende Landesvolksabstimmung statt.
Den Wählerinnen und Wählern wird folgende Fragestellung zur Entscheidung vorgelegt:
„Stimmen Sie dem Gesetz betreffend Bürgerbeteiligung in Südtirol zu, welches vom Landtag am 6. Juni 2013 verabschiedet und im Amtsblatt der Region Nr. 26 vom 25. Juni 2013 veröffentlicht worden ist?“
Genanntes Gesetz regelt die Ausübung des Rechtes auf Volksinitiative hinsichtlich der Landesgesetze und der landesweiten aufhebenden, einführenden oder konsultativen Volksabstimmungen und befasst sich mit der Regelung von Instrumenten der direkten Demokratie.*
Am Wahltag sind die Wahlämter von 6 bis 22 Uhr geöffnet. Die für die Wahl erforderlichen vorbereitenden Handlungen nehmen in der Regel mindestens eine Stunde in Anspruch (ab ca. 7 Uhr kann man wählen). Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es daher ratsam, erst ab 7:30 Uhr im Sektionswahlamt zur Stimmabgabe zu erscheinen.
* Bis auf die Südtiroler Volkspartei empfehlen alle Parteien mit Nein zu stimmen
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